…oder wie Lizenzverwertung, Zoll, EUst und Co mit dem Internet Kollidieren!
Ich gehöre ja zu den Menschen, die nicht nur viel im Internet machen, sondern (besonders bei Technik) zu den early adopter gehören.
Dadurch habe ich vergangenes und dieses Jahr auch das ein oder andere kickstarter-Projekt unterstützt.
Das erste fertige Produkt (nach ein Paar Verschiebungen) das mich nun erreichte waren die LunaTik touch pens.
Wirklich sehr fein verarbeitet und genau meinen Ansprüchen entsprechend. Endlich ein Stift, mit dem ich auf Papier und iPad vernünftig schreiben und zeichnen kann.
ABER: Nicht nur, dass die meisten Projekte die aus den USA stammen für die restliche Welt (hohe) Paketgebühren verlangen, nein das Paket wurde unverzollt per UPS aus China versendet. Soweit nichts schlimmes, aber Pakete aus China werden sogut wie immer geprüft, was bei UPS (und anderen Spediteuren) aber bedeutet, dass als Service die Verzollung übernommen wird. Klaro gegen Gebühr.
UPS Brokerage Service – waren dann mal eben mit 100% von der EUst (Einfuhrumsatzsteuer) als Aufschlag dabei.
Das der Zoll kontrolliert finde ich hierbei nicht so schlimm, aber das man keine Wahl hat selbst zu verzollen irgendwie schon.
Es geht nämlich auch anders, wie bei Post/DHL gesehen:
Um Selbstverzoller bei Sendungen über die Deutsche Post & DHL werden um Gebühren für die Nachnahme zu sparen, muss man nur Kontakt mit Selbstverzoller@deutschepost.de aufnehmen und sich als Selbstverzoller hinterlegen lassen!
Dann gehen die Pakete ans nächstgelegene Zollamt/-büro und man bekommt nur eine Nachricht, das man zur Selbstverzollung erscheinen soll.
Ob und wieviel Zollgebühr und/oder EUST dann geleistet werden muss, kann dann direkt vor Ort geklärt werden. ACHTUNG! Genug Bargeld mitnehmen.
Und damit man vorab grob abschätzen kann, ob und wie viel zu zahlen ist, hier eine Kurzinfo vom Deutschen Zoll:
Alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert einen Betrag von 22 Euro nicht übersteigt sind einfuhrabgabenfrei. Das bedeutet sie unterliegen keinem Zoll und keiner Einfuhrumsatzsteuer.
Liegt der Wert der Waren zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.
Dies gilt sowohl für Pakete, Päckchen, Briefe oder ähnliches, die durch die Deutsche Post AG befördert werden als auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Nicht-EU-Staat an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft. Die Sendung kann dabei auch kommerziellen Charakter haben. Als Sendung gilt die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.
Quelle: zoll.de Stand 17.07.2012
Auf www.zoll.de findet man aber sehr gute Erklärungen.
Ein ganz anderes Kapitel ist das mit der Musik.
Neulich bei beatport wieder gehabt.
Man hört sich so durch die Neuerscheinungen und kommt dann irgendwann auf die verrückte Idee einen Song kaufen zu wollen.
Aber: Dieses Lied ist vom aktuellen Vertriebspartner nur für die USA/Kanada lizenziert. Und in der EU gibt es noch keinen Vertrieb für diesen DJ/Song. Resultat, man kann das Lied nicht kaufen, obwohl man es gerne würde.
Ist doch alles nicht mehr wirklich Zeitgemäß in Zeiten wo man Daten in Millisekunden über den Teich bekommt…
